Supplementary to Part 1-1. Additional and varied rules to be used for the design of aluminium alloys structures which are required to avoid premature structural collapse and to limit the spread of fire in the accidental situation of exposure to fire.
(1)P EN 1999 behandelt die Bemessung von Hochbauten und Ingenieurbauten aus Aluminium. Der Eurocode 9 entspricht den Grundsätzen und Anforderungen an die Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit von Tragwerken, sowie den Grundlagen für ihre Bemessung und Nachweise, die in der EN 1990 „Grundlagen der Tragwerksplanung“ enthalten sind.
(2)P EN 1999 behandelt ausschließlich Anforderungen an die Tragfähigkeit, die Gebrauchstauglichkeit, die Dauerhaftigkeit und den Feuerwiderstand von Tragwerken aus Aluminium. Andere Anforderungen, wie z. B. Wärmeschutz oder Schallschutz, werden nicht berücksichtigt.
(3) Die Anwendung von EN 1999 ist in Verbindung mit folgenden Regelwerken beabsichtigt:
EN 1990 „Grundlagen der Tragwerksplanung“;
EN 1991 „Einwirkungen auf Tragwerke“, alle relevanten Teile;
Europäische Normen für Bauprodukte, die für Tragwerke aus Aluminium Verwendung finden;
EN 1998 „Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben“, soweit Aluminiumtragwerke in Erdbebengebieten errichtet werden.
(4) EN 1999 ist in fünf Teile eingeteilt:
EN 1999-1-1 „Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken — Teil 1-1: Allgemeine Bemes¬sungsregeln“;
EN 1999-1-2 „Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken — Teil 1-2: Allgemeine Regeln — Tragwerksbemessung für den Brandfall“;
EN 1999-1-3 „Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken — Teil 1-3: Zusätzliche Regeln für ermüdungsanfällige Tragwerke“;
EN 1999-1-4 „Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken — Teil 1-4: Ergänzende Regeln für Trapezbleche“;
EN 1999-1-5 „Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken — Teil 1-5: Schalentragwerke“.